KfW Merkblatt 458
Der KfW-Förderbonusstapel im Detail
30%
Grundförderung
Steht allen selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern beim Umstieg auf erneuerbare Energien zu.
16%
Klimageschwindigkeit
Bei frühzeitigem Austausch alter fossiler Heizungen. Verfällt schrittweise ab Feb. 2027.
bis 40%
Einkommensbonus
3-Stufen-Modell: 40% (bis 30.000 €), 30% (bis 40.000 €), 10% (bis 50.000 €) + 10.000 €/Kind Freibetrag.
Maximaler Gesamtfördersatz: Gedeckelt auf 70% (80% bei Einkommen bis 30.000 €).
Höchstgrenze förderfähige Kosten: 28.000 € (1. WE) | Max. Förderbetrag: 19.600 € (bzw. 22.400 €).