Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt GEG
1. 65%-Erneuerbare-Pflicht ist abgeschafft
Am 29. Juli 2026 hat das GModG die starre 65%-Pflicht beim Heizungstausch ersetzt. Eigentümer dürfen weiterhin Gas- oder Öl-Brennwertgeräte ohne sofortigen Zwang zur Wärmepumpe oder Solarthermie installieren.
2. Betriebsverbot 2045 gestrichen
Das pauschale Betriebsverbot für fossile Kessel ab 2045 wurde aus dem Gesetz entfernt. Stattdessen werden fossile Energieträger über den europäischen Emissionshandel (EU ETS 2 ab 2028) preislich gesteuert.
3. Biokraftstoff- & Biomethan-Pflichtquote
Für neu eingebaute Gasheizungen gilt ab 2029 eine verbindliche Biogas-Beimischungsquote von 15%. Diese steigt bis 2035 auf 30% und bis 2040 auf 60%. Biomethan ist derzeit deutlich teurer als Erdgas.
4. KfW-Förderdeckel bei 28.000 €
Die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit wurden auf 28.000 € angepasst (bisher 30.000 €). Je nach Bonus (Grundförderung 30%, Klimageschwindigkeitsbonus 16%, Einkommensbonus bis zu 40%) werden bis zu 70% (bzw. 80%) erstattet.