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Planungswerkzeug #2 • 20-Jahre TCO Modell

Fernwärme-Vergleichsrechner

Vergleichen Sie Ihr Fernwärme-Angebot über 20 Jahre mit einer Wärmepumpe und einer Gas-Brennwertheizung. Prüfen Sie die Wirtschaftlichkeit inklusive Grundpreis, Anschlusskosten und Preisgleitklausel.

(Entspricht ca. 1800 Litern Öl oder 1800 m³ Erdgas)
2. Ihr Fernwärme-Angebot (Anbieterpreise)
3. Vergleichsparameter Alternative
Fernwärme (20 Jahre)
82.573
Laufende Kosten: 3.080 €/a
Wärmepumpe Luft-Wasser
56.441
Netto-Capex: 8.250 € (nach KfW)
Gas-Brennwert (GModG)
99.296
Inkl. CO₂-Preis & Bio-Quote
20-Jahre Kumulierte Gesamtkosten (TCO)
● Fernwärme● Wärmepumpe● Gas
0k €34k €69k €104k €20262030203520402045
Ergebnis: Wärmepumpe ist wirtschaftlicher (−26.132 € über 20 Jahre)
Trotz höherer Anfangsinvestition spart die Wärmepumpe durch den günstigeren Arbeitspreis pro kWh Wärme über 20 Jahre ca. 26.132 gegenüber Fernwärme ein. Der Break-Even (Kostengleichstand) wird voraussichtlich im Jahr 2026 erreicht.
Wichtiger Warnhinweis: Monopolbindung & Preisgleitklausel (§ 24 AVBFernwärmeV)

Fernwärme ist ein leitungsgebundenes Gebietsmonopol ohne freien Anbieterwechsel. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss zwingend:

  • Preisänderungsklausel: Zu welchen Anteilen richtet sich die Preisanpassung nach fossilen Brennstoffindizes (Gas/Kohle) oder dem Wärmenetz-Index?
  • Vertragslaufzeit: Verträge laufen häufig über 10 Jahre mit automatischer Verlängerung.
  • Anschlusszwang: Prüfen Sie, ob in Ihrer Gemeinde eine Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) gilt.

Hintergrund: Warum Fernwärme oft teurer ist als erwartet

Die hohe Grundpreis-Falle

Während bei Wärmepumpen die laufenden Kosten fast ausschließlich aus dem tatsächlichen Stromverbrauch bestehen, setzt sich die Fernwärmerechnung aus zwei bis drei Blöcken zusammen:

  • Leistungs-/Grundpreis: Feste jährliche Gebühr pro kW bestellter Anschlussleistung (häufig 30–60 €/kW/a), die selbst bei Nullverbrauch fällig wird.
  • Arbeitspreis: Kosten pro bezogene Megawattstunde (MWh) bzw. kWh Wärme.
  • Mess- und Verrechnungspreis: Zählermiete und Abrechnungsgebühren.

Das Monopol- und Preisänderungsrisiko

Fernwärmeversorger besitzen in ihrem Netzgebiet ein natürliches Monopol. Ein Wechsel des Anbieters ist technisch ausgeschlossen.

Preiserhöhungen erfolgen automatisch nach der im Vertrag festgelegten Preisgleitklausel (§ 24 AVBFernwärmeV). Enthält diese Klausel einen hohen Anteil an Erdgas- oder Kohlepreisen, schlagen fossile Preisschocks direkt auf Ihre Fernwärmekosten durch, ohne dass Sie sich durch Eigenstrom (z.B. Photovoltaik) absichern können.

Kommunale Wärmeplanung & Fristen
Erfahren Sie, wann Ihre Stadt den Wärmeplan vorlegen muss und was bei Anschluss- und Benutzungszwang gilt.
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