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Gasheizung & Kraftstoffe

Biomethan-Pflichtquote ab 2029: Die versteckte Kostenfalle bei neuen Gasheizungen

Aktualisiert: 2026-08-01Rechtsstand: GModG 29.07.2026

Das GModG erlaubt den Einbau moderner Gas-Brennwertgeräte ohne erneuerbare Kombination. Doch die Zeitrechnung läuft: Ab 2029 greift die gesetzliche Pflicht zur Beimischung von Biogas.

Der Einbau einer Gas-Brennwerttherme erscheint im Jahr 2026 durch niedrige Anschaffungskosten von 12.000 € bis 16.000 € verlockend. Das GModG bindet den Einbau jedoch an verbindliche Biokraftstoff- und Biomethanquoten im Brennstoffmix.

Der Stufenplan der Biogas-Pflichtquote

  • 2026 bis 2028: 0% Mindestquote (reines Erdgas erlaubt).
  • 2029 bis 2034: Mindestens 15% Biomethan oder grüner Wasserstoff.
  • 2035 bis 2039: Mindestens 30% Biomethan.
  • Ab 2040: Mindestens 60% Biomethan.

Da Biomethan auf dem Großhandelsmarkt aktuell rund 6,5 Cent/kWh teurer ist als fossiles Erdgas, schlägt bereits die 15%-Quote bei einem Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Verbrauch mit etwa 200 € Extra-Brennstoffkosten pro Jahr zu Buche – zusätzlich zum steigenden CO₂-Preis.