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Gasheizung & Kraftstoffe
Biomethan-Pflichtquote ab 2029: Die versteckte Kostenfalle bei neuen Gasheizungen
Aktualisiert: 2026-08-01Rechtsstand: GModG 29.07.2026
Das GModG erlaubt den Einbau moderner Gas-Brennwertgeräte ohne erneuerbare Kombination. Doch die Zeitrechnung läuft: Ab 2029 greift die gesetzliche Pflicht zur Beimischung von Biogas.
Der Einbau einer Gas-Brennwerttherme erscheint im Jahr 2026 durch niedrige Anschaffungskosten von 12.000 € bis 16.000 € verlockend. Das GModG bindet den Einbau jedoch an verbindliche Biokraftstoff- und Biomethanquoten im Brennstoffmix.
Der Stufenplan der Biogas-Pflichtquote
- 2026 bis 2028: 0% Mindestquote (reines Erdgas erlaubt).
- 2029 bis 2034: Mindestens 15% Biomethan oder grüner Wasserstoff.
- 2035 bis 2039: Mindestens 30% Biomethan.
- Ab 2040: Mindestens 60% Biomethan.
Da Biomethan auf dem Großhandelsmarkt aktuell rund 6,5 Cent/kWh teurer ist als fossiles Erdgas, schlägt bereits die 15%-Quote bei einem Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Verbrauch mit etwa 200 € Extra-Brennstoffkosten pro Jahr zu Buche – zusätzlich zum steigenden CO₂-Preis.