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Rechtslage & GModG 2026

65%-Erneuerbare-Pflicht abgeschafft: Was das neue GModG 2026 regelt

Aktualisiert: 2026-08-01Rechtsstand: GModG 29.07.2026

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 wurden zentrale Vorgaben des früheren GEG grundlegend reformiert. Die pauschale 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Einbau einer neuen Heizung ist ersatzlos gestrichen. Eigentümer gewinnen damit kurzfristig planerische Freiheit – stehen jedoch vor neuen Kostenrisiken wie der ab 2029 greifenden Biomethan-Pflichtquote und dem EU-Emissionshandel ETS 2.

Was sich am 29. Juli 2026 rechtlich geändert hat

Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war über Jahre von Unsicherheit geprägt. Mit dem am 29. Juli 2026 in Kraft getretenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat der Gesetzgeber die Technologiebindung gelockert. Reine Gas- und Öl-Brennwertkessel dürfen wieder ohne sofortige Kombination mit Solarthermie, Holzpellets oder einer Wärmepumpe neu installiert werden.

Gleichzeitig wurde das im alten Gesetzesentwurf vorgesehene pauschale Betriebsverbot für fossile Heizungen im Jahr 2045 aus dem Text entfernt. Die Umstellung des Wärmesektors erfolgt nun nicht mehr über ordnungsrechtliche Einbauverbote, sondern über wirtschaftliche Preissignale: steigende CO₂-Kosten über den europäischen Emissionshandel ETS 2 sowie verbindliche Quoten für grüne Brennstoffe.

Die Kernpunkte des GModG im direkten Vergleich

RegelungsbereichAltes GEG (2024–2026)Neues GModG (ab 29.07.2026)
65%-Erneuerbare-PflichtVerpflichtend ab Vorliegen der WärmeplanungVollständig gestrichen – freie Gerätewahl
Betriebsverbot 2045Strikte Stilllegung aller fossilen KesselGestrichen (Steuerung über Brennstoffpreis)
Grüne Gasquote (Biomethan)Unverbindliche OrientierungswertePflicht: 15% ab 2029, 30% ab 2035, 60% ab 2040
KfW-Förderhöchstgrenze30.000 € (1. Wohneinheit)28.000 € (1. Wohneinheit)
Klimageschwindigkeitsbonus20% degressiv ab 202916% bis Jan. 2027, danach -4% alle 6 Monate

Warum die neue Freiheit nicht automatisch billiger ist

Viele Hausbesitzer interpretieren den Wegfall der 65%-Pflicht als Freibrief, einfach wieder die billigste Gastherme für 12.000 € einzubauen. Wer so rechnet, begeht eine klassische Fehlkalkulation der Gesamtbetriebskosten. Eine Gasheizung erhält heute bei der KfW 0 € Förderzuschuss. Eine moderne Wärmepumpe dagegen wird über das KfW-Programm 458 mit 55% bis 70% (in Ausnahmefällen 80%) bezuschusst.

Dazu kommt der Hebeleffekt der Betriebskosten: Ab 2029 greift nach dem GModG die Biomethan-Pflichtquote ab 2029. Gasversorger sind gesetzlich verpflichtet, dem Erdgasnetz schrittweise erneuerbare Gase beizumischen. Da Biomethan an den europäischen Handelsplätzen rund 6 bis 8 Cent/kWh teurer ist als fossiles Erdgas, steigen die jährlichen Brennstoffausgaben kontinuierlich an.

Wirtschaftliches Rechenbeispiel: Gasheizung vs. Wärmepumpe über 20 Jahre

Betrachten wir ein typisches Einfamilienhaus (Baujahr 1984, 150 m² Wohnfläche, 22.000 kWh Jahresverbrauch). Ein Eigentümer steht 2026 vor der Entscheidung zwischen einer Gas-Brennwerttherme und einer Luft-Wasser-Wärmepumpe:

KostenpositionNeue Gas-BrennwertthermeLuft-Wasser-Wärmepumpe (JAZ 3,4)
Brutto-Investitionskosten inkl. Einbau14.500 €29.500 €
KfW-Zuschuss (z. B. 55% Fördersatz)0 € (keine Förderung)-15.400 € (55% von max. 28.000 €)
Netto-Anschaffungskosten14.500 €14.100 €
Energiekosten Jahr 1 (2026)2.530 € (11,5 ct/kWh)2.070 € (6.470 kWh Strom à 32 ct)
Biogas-Mehrkosten ab 2029 (Quote)+2.850 € (über 20 Jahre kumuliert)0 €
CO₂-Zertifikatekosten (ETS 2 ab 2028)+9.600 € (zentrales Szenario)0 € (vor Ort emissionsfrei)
Wartung & Schornsteinfeger (20 Jahre)5.600 € (280 €/Jahr)3.200 € (160 €/Jahr)
Gesamtkosten über 20 Jahre (TCO)83.480 €59.370 €
Fazit der Wirtschaftlichkeitsrechnung
Obwohl die Gasheizung in der Anschaffung scheinbar 15.000 € günstiger startet als die Wärmepumpe vor Förderung, liegt die Wärmepumpe nach Abzug der KfW-Mittel netto gleichauf. Nach 20 Jahren spart die Wärmepumpe durch den Wegfall von CO₂-Aufschlägen und Biogas-Quoten über 24.000 € an Gesamtkosten ein.

Entscheidungsregel: Welcher Pfad für welches Haus?

Um die richtige Weichenstellung nach der GModG-Reform zu treffen, hilft folgende klare Faustregel:

  • Fall A (Wärmepumpe sinnvoll): Wenn das Gebäude mit maximal 55 °C Vorlauftemperatur warm wird (prüfbar über den Altbau-Eignungstest) und ein alter fossiler Kessel ersetzt wird. Hier sichert der Klimageschwindigkeitsbonus von 16% maximale Fördermittel.
  • Fall B (Heizkörper anpassen): Wenn einzelne Räume bei 55 °C zu kühl bleiben, tauscht man gezielt 2–3 Heizkörper gegen Typ-33-Tieftemperaturkörper aus und führt einen hydraulischen Abgleich durch.
  • Fall C (Gasheizung als Übergang): Nur wenn akuter Heizungsausfall im tiefen Winter vorliegt, die finanzielle Liquidität trotz Förderzusage fehlt und in den nächsten 2 Jahren eine kommunale Fernwärmeerschließung laut kommunaler Wärmeplanung verbindlich gebaut wird.

Typische Fehler nach der Gesetzesreform

  • Fehler 1: Förderdeckel übersehen. Wer Angebote über 40.000 € einholt, muss wissen, dass die KfW nur noch maximal 28.000 € als Bemessungsgrundlage anerkennt. Alles darüber zahlt der Eigentümer zu 100% aus eigener Tasche.
  • Fehler 2: Falsche Vertragsreihenfolge. Handwerkerverträge ohne auflösende Bedingung führen vor der KfW-Antragstellung zum kompletten Förderverlust (siehe KfW-Antrag Reihenfolge).
  • Fehler 3: Ignorieren der ETS-2-Preiskurve. Viele Verkäufer rechnen Gaspreise statisch mit 10 Cent/kWh weiter, verschweigen aber die ab 2028 beginnende CO₂-Verteuerung an den europäischen Börsen.

Was Sie Ihren Heizungsbauer konkret fragen sollten

  • 1. *„Auf welche Heizlast nach DIN EN 12831 ist die Anlage ausgelegt und welche Vorlauftemperatur wird bei Auslegungstemperatur benötigt?“* (Schützt vor Fehldimensionierung, siehe Überdimensionierte Wärmepumpe vermeiden).
  • 2. *„Sind alle Elektroanschlüsse, das Fundament, die Kondensatleitung und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B im Festpreis enthalten?“* (Vermeidet Nachforderungen, siehe Installateur-Angebot prüfen).
  • 3. *„Enthält das Angebot die Zusage zur Ausstellung der Fachunternehmererklärung für die KfW-Förderung?“*
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