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Rechtslage & GModG 2026

65%-Erneuerbare-Pflicht abgeschafft: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bedeutet

Aktualisiert: 2026-08-01Rechtsstand: GModG 29.07.2026

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 wurden zentrale Pflichthürden des alten GEG gestrichen. Hausbesitzer gewinnen Wahlfreiheit, stehen jedoch vor neuen Kostenfaktoren wie der ab 2029 greifenden Biomethan-Pflichtquote.

Die Unsicherheit der letzten Jahre rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist vorbei: Am 29. Juli 2026 hat der Bundestag das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Die prägendste Änderung: Der pauschale Zwang, beim Umstieg sofort mindestens 65% erneuerbare Energien einzubinden, wurde ersatzlos gestrichen.

Die Wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Abschaffung der 65%-Erneuerbaren-Pflicht für Neuinstallationen.
  • Streichung des starren Betriebsverbots für Öl- und Gasheizungen im Jahr 2045.
  • Einführung einer gestaffelten Biokraftstoff- / Biomethan-Quote ab 2029 (15%, steigend auf 60% bis 2040).
  • Neuordnung der KfW-Förderung (Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 28.000 € gesenkt).
  • Schrittweise Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus ab Mitte 2027.
Wichtig für die 20-Jahre-Kostenrechnung
Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, verlangen aber ab 2029 schrittweise teureres grünes Gas (Biomethan). Zudem verteuert der EU-Emissionshandel (ETS 2) ab 2028 den Preis für fossiles Gas und Heizöl spürbar.

Vergleich: GEG vs. GModG 2026

KriteriumAltes GEG (2024–2026)Neues GModG (ab 29.07.2026)
65%-Erneuerbare-PflichtVerpflichtend bei HeizungstauschGestrichen / Abgeschafft
Verbot fossiler Kessel 2045Ja, striktes BetriebsverbotGestrichen
Grüne Gasquote ab 2029Nein (nur allgemeiner Pfad)Verpflichtend: 15% ab 2029, 30% ab 2035
Förderfähige Höchstkosten30.000 € (1. Wohneinheit)28.000 € (1. Wohneinheit)