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KfW 458 & Bonusförderung

Klimageschwindigkeitsbonus: Stichtage, Fördersätze & Degression bis 2029

Aktualisiert: 2026-08-01Rechtsstand: GModG 29.07.2026

Der Klimageschwindigkeitsbonus (oft auch als „Speed-Bonus“ bezeichnet) ist der zweitgrößte Baustein der KfW-Heizungsförderung 458. Er belohnt das rasche Ersetzen alter fossiler Heizungen. Nach der GModG-Novelle liegt der Bonus aktuell bei 16% Extra-Zuschuss – beginnt jedoch ab 2027 nach einem festen Stichtagsplan schrittweise abzuschmelzen.

Wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Bonus richtet sich ausschließlich an selbstnutzende Immobilieneigentümer (Eigentümer, die das Gebäude als Erstwohnsitz selbst bewohnen). Vermieter oder gewerbliche Eigentümer sind von diesem Baustein ausgeschlossen.

Gefördert wird der Austausch folgender alter Altanlagen:

  • Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizungen: Unabhängig vom Alter der Anlage.
  • Funktionstüchtige Gas-Zentralheizungen oder Biomasseheizungen: Sofern die Anlage zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist (gerechnet ab dem Jahr der Inbetriebnahme auf dem Kesselleistungsschild).

Stichtags-Tabelle der Bonus-Degression

AntragszeitraumBonussatzMaximaler Zuschussbetrag (bei 28.000 € Deckel)
Bis 31. Dezember 202616%4.480 € Bonus
01.01.2027 – 30.06.202712%3.360 € Bonus (- 1.120 € Verlust)
01.07.2027 – 31.12.20278%2.240 € Bonus (- 2.240 € Verlust)
01.01.2028 – 31.12.20284%1.120 € Bonus (- 3.360 € Verlust)
Ab 01.01.20290%0 € Bonus (vollständig ausgelaufen)
Handlungsempfehlung für Unentschlossene
Wer den Tausch einer über 20 Jahre alten Gasheizung oder Ölheizung plant, sollte den KfW-Antrag noch vor dem ersten Degressionsstichtag am 31. Dezember 2026 stellen, um die vollen 16% (4.480 € Barzuschuss) mitzunehmen.

Wie der Bonus mit Grundförderung und Einkommensbonus kombiniert wird

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird auf die Grundförderung von 30% aufgeschlagen. Mit dem Effizienzbonus von 5% (für Propan-Wärmepumpen oder Erdwärme) ergibt sich bereits ohne Einkommensprüfung ein Gesamtzuschuss von 51%.

Kommen die Stufen des Einkommensbonus hinzu, greift der gesetzliche Maximaldeckel von 70%. Für ein Einfamilienhaus mit förderfähigen Kosten von 28.000 € bedeutet das 19.600 € Direktüberweisung vom Staat.

Typische Fehler von Antragstellern

  • Fehler 1: Altanlage vor Antragsprüfung verschrotten. Der Nachweis über das Vorhandensein und die Funktion der Altanlage (z. B. Schornsteinfeger-Protokoll und Foto des Typenschilds) muss vorliegen.
  • Fehler 2: Erstwohnsitz-Nachweis fehlt. Als selbstnutzender Eigentümer muss die Meldebescheinigung sowie der Grundbuchauszug exakt mit dem Antragsteller übereinstimmen.
  • Fehler 3: 20-Jahre-Frist bei Gasheizung knapp verfehlt. Wurde ein Gaskessel im November 2007 in Betrieb genommen, ist er im Oktober 2026 erst 19 Jahre alt. Ein Antrag im Oktober würde den 16%-Bonus verwirken – im Dezember 2026 oder Januar 2027 wäre er förderfähig.

Fragen an den Fachberater

  • 1. *„Ist mein alter Kessel nach den BEG-Kriterien zweifelsfrei für den Klimageschwindigkeitsbonus qualifiziert?“*
  • 2. *„Reicht unser Zeitplan aus, um den Förderantrag vor der nächsten Kürzungsstufe im KfW-Portal einzureichen?“*
  • 3. *„Liegt der Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung vor?“*
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