heizfahrplan.de
← Zurück zur Übersicht
KfW 458 & Soziale Staffelung

Einkommensbonus der KfW: Einkommensgrenzen & Nachweise im Überblick

Aktualisiert: 2026-08-01Rechtsstand: GModG 29.07.2026

Um Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen beim Umstieg auf moderne Heiztechnik wirksam zu entlasten, gewährt die KfW im Programm 458 einen einkommensabhängigen Zusatzbonus von bis zu 30%. In Kombination mit der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeitsbonus können berechtigte Eigentümer den maximalen Fördersatz von 70% ausschöpfen.

Wer ist berechtigt für den Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen (zvE) aller im Haushalt lebenden Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sind.

Achtung: Das „zu versteuernde Einkommen“ ist nicht das Bruttoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung, sondern der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen wird. Das zvE liegt in aller Regel spürbar unter dem Bruttogehalt.

Staffelung der Einkommensgrenzen

Zu versteuerndes Jahreseinkommen (zvE)Einkommensbonus KfWGesamtfördersatz (mit Grundförderung 30% + Speed 16%)
Bis 40.000 €30%70% (gedeckelt)
40.001 € bis 50.000 €20%66% (bzw. 70% mit Effizienzbonus)
50.001 € bis 60.000 €10%56%
Über 60.000 €0%46% (Grundförderung + Speed 16%)
Rechenbeispiel für 70% Maximalförderung
Ein Ehepaar mit 38.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine moderne Propan-Wärmepumpe für 28.000 € Bruttokosten. Durch Grundförderung (30%), Speed-Bonus (16%) und Einkommensbonus (30%) erreichen sie die Kappungsgrenze von 70%. Die KfW überweist 19.600 € Zuschuss – der Eigenanteil schrumpft auf 8.400 €.

Welche Nachweise verlangt die KfW?

Der Nachweis des Einkommens erfolgt digital im KfW-Zuschussportal über die Vorlage der amtlichen Einkommensteuerbescheide des Finanzamts.

  • Eingereicht werden müssen die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (bei einem Antrag im Jahr 2026 sind das die Bescheide der Jahre 2024 und 2023).
  • Aus den beiden Jahren wird der mathematische Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens gebildet.
  • Für nicht veranlagte Personen (z. B. reine Rentner ohne Steuererklärung) kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) bzw. der Rentenbescheid anerkannt werden.

Typische Fehler und Fallstricke

  • Fehler 1: Brutto mit zu versteuerndem Einkommen verwechseln. Viele Familien mit 55.000 € Bruttoeinkommen glauben fälschlicherweise, sie lägen über der 40.000-€-Grenze. Nach Kinderfreibeträgen und Werbungskosten liegt ihr zvE oft unter 39.000 €!
  • Fehler 2: Steuerbescheide nicht griffbereit haben. Liegen die Bescheide von vor 2 Jahren nicht vor, muss beim Finanzamt eine Abschrift angefordert werden, was Wochen dauern kann.
  • Fehler 3: Falsche Miteigentümer-Angabe. Gehört das Haus beiden Ehepartnern, müssen die Einkommen beider Partner addiert werden.

Fragen an Ihren Steuer- oder Energieberater

  • 1. *„Wie hoch war mein durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen in den beiden relevanten Referenzjahren?“*
  • 2. *„Kann ich durch die Kombination mit dem Klimageschwindigkeitsbonus die 70%-Obergrenze voll ausschöpfen?“*
  • 3. *„Ist die Reihenfolge der Antragstellung im KfW-Portal vorbereitet?“*
Passendes Planungswerkzeug zum Artikel
20-Jahre Heizungs-Gesamtkostenrechner
Berechnen Sie Ihre individuellen Gesamtkosten inklusive KfW-Förderung, Biomethan-Pflicht und CO₂-Preis.
Zum Kostenrechner →