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Mietrecht & CO2KostAufG

Modernisierungsumlage beim Heizungstausch: Was Vermieter & Mieter wissen müssen

Aktualisiert: 2026-08-01Rechtsstand: GModG 29.07.2026

Beim Heizungstausch im vermieteten Mehrfamilienhaus oder der vermieteten Eigentumswohnung treffen Mietrecht und Klimaschutzrecht aufeinander. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im neu geschaffenen § 559k BGB präzise Obergrenzen für die Mieterhöhung nach einem Heizungstausch – während das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) Vermieter bei ineffizienten Bestandsheizungen an den CO₂-Preisen beteiligt.

Die Modernisierungsumlage nach § 559k BGB beim Heizungstausch

Wird eine alte Heizung durch eine moderne Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe) ersetzt, darf der Vermieter die aufgewendeten Kosten nach § 559k BGB als Modernisierungsmieterhöhung anteilig auf die Jahresmiete umlegen.

Dabei gelten jedoch strenge Schutzregeln für Mieter:

RegelungsbereichStandard-Modernisierung (§ 559 BGB)Heizungstausch (§ 559k BGB)
Umlagesatz pro Jahr8% der aufgewendeten Kosten10% der Kosten, WENN staatliche Förderung genutzt wurde
FörderabzugFördergelder müssen vorab abgezogen werdenZwingender Abzug der Drittmittelförderung (KfW)
Kappungsgrenze (Mieterhöhung)Max. 3,00 €/m² bzw. 2,00 €/m² in 6 JahrenStrenge Sonder-Kappungsgrenze von maximal 0,50 € pro m² Wohnfläche monatlich
InstandhaltungsabzugPauschal oder exakt abzuziehenKostenanteil einer reinen Erhaltungsmaßnahme muss abgezogen werden
Die 0,50 €/m² Schutzgrenze für Mieter
Selbst wenn die Netto-Investition rechnerisch eine höhere Umlage rechtfertigen würde: Nach § 559k Abs. 2 BGB darf sich die monatliche Kaltmiete infolge des reinen Heizungstauschs um nicht mehr als 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen.

Beispielrechnung für eine 80 m² Mietwohnung

KostenpositionBetrag Gesamthaus (4 WE)Anteil 80 m² Wohnung (25%)
Brutto-Kosten neue Wärmepumpenanlage48.000 €12.000 €
Abzug Instandhaltungsanteil (alter Kessel war fällig)- 12.000 €- 3.000 €
Abzug KfW-Zuschuss (z. B. 30% Grundförderung)- 10.800 €- 2.700 €
Verbleibende umlagefähige Modernisierungskosten25.200 €6.300 €
Rechnerische Mieterhöhung 10% / Jahr2.520 € / Jahr630 € / Jahr (52,50 €/Monat)
Rechnerischer Aufschlag pro m²—0,66 € / m² monatlich
Tatsächlich zulässige Mieterhöhung (Kappung 0,50 €/m²)—Maximal 40,00 € pro Monat (0,50 € × 80 m²)

Das 10-Stufen-Modell des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG)

Während Vermieter früher 100% der CO₂-Kosten über die Heizkostenabrechnung an die Mieter durchreichen durften, gilt seit 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher ist der Pflichtanteil des Vermieters an den CO₂-Zertifikaten:

Kohlendioxidausstoß des Gebäudes (kg CO₂/m²/Jahr)Anteil MieterAnteil Vermieter
< 12 kg CO₂/m² (Effizienzhaus, Wärmepumpe)100%0%
17 – 22 kg CO₂/m² (Guter Altbau)70%30%
32 – 37 kg CO₂/m² (Teilsanierter Altbau)40%60%
47 – 52 kg CO₂/m² (Schlechter Zustand)10%90%
> 52 kg CO₂/m² (Ungedämmter Problem-Altbau)5%95% (Vermieter zahlt fast alles)
Finanzieller Hebel für Vermieter
Mit dem Anstieg des CO₂-Preises über den EU ETS 2 ab 2028 auf über 150 bis 200 €/Tonne müssen Vermieter ungedämmter Gas- oder Ölgebäude hunderte Euro pro Mietpartei und Jahr aus eigener Tasche für CO₂-Zertifikate zahlen. Ein Umstieg auf eine Wärmepumpe senkt den Vermieteranteil am CO₂-Preis sofort auf 0 €.

Typische Fehler von Vermietern

  • Fehler 1: Fördergelder nicht von der Umlage abziehen. Wer die KfW-Förderung einbehält und trotzdem die Bruttokosten umlegt, begeht eine unzulässige Mieterhöhung.
  • Fehler 2: Frist für Modernisierungsankündigung verpassen. Der Heizungstausch muss den Mietern mindestens 3 Monate vor Beginn in Textform mit Kostenschätzung angekündigt werden (§ 555c BGB).
  • Fehler 3: 0,50-€-Deckel übersehen. Eine Überschreitung der Kappungsgrenze macht die Mieterhöhungserklärung unwirksam.

Fragen an Hausverwaltung und Energieberater

  • 1. *„In welcher Stufe des CO2KostAufG befindet sich unser Mietobjekt aktuell und wie viel Euro CO₂-Kosten trägt der Vermieter derzeit jährlich?“*
  • 2. *„Welcher Betrag muss als ersparte Instandhaltung vom Angebot der Heizungsfirma abgezogen werden?“*
  • 3. *„Wie hoch ist die rechtssichere Mieterhöhung unter Beachtung der 0,50-€/m²-Kappungsgrenze nach § 559k BGB?“*
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